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Unsere Fachgebiete

Notar

Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften und errichtet vollstreckbare Urkunden.
Er unterstützt bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungiert als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Die Tätigkeitsfelder des Notars sind insbesondere:
Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe, und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, 
Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit, Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, etc.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen zwei Bereichen: Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelner Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen (z.B. Betriebsräte etc.).

Zum Arbeitsrecht gehören insbesondere:
Arbeitszeugnis, Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung durch Arbeitgeber, Kündigung durch Arbeitnehmer, Personenbedingte Kündigung, Schwerbehinderung, Urlaubsgeld, Verhaltensbedingte Kündigung, Weihnachtsgeld, Zeugnisberichtigung, etc.

Sonstige Leistungen

Außerdem beraten wir zusätzlich zu folgenden Punkten:

 

  • Strafrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft oder sonstiger Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Zudem beinhaltet es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie z.B. Betreuungsangelegenheiten, Vormundschaft und Pflegschaft.

Zum Familienrecht gehören insbesondere:
Abstammungsrecht, Adoption, Ehegattenunterhalt, Elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Namensrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Scheidung, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Wechselmodell und Zugewinn.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen und seiner Nachkommen oder Erben. Es bietet für den Erblasser zahlreiche Möglichkeiten für die Gestaltung des Nachlasses und regelt genau, wer welchen Anteil erhält.

Zum Erbrecht gehören insbesondere:
Gesetzliche und testamentarische Erbfolge, rechtliche Stellung des Erben, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Erbschein, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbausschlagung, Erbschaftskauf, Nachlass, Nachlassverwaltung, vorweggenommene Erbfolge, etc.

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt, wie Personen oder Gesellschaften vor lebenslanger Überschuldung geschützt werden sollen. Das Rechtsgebiet ist in der Insolvenzordnung geregelt, die vornehmlich das Insolvenzverfahren organisiert. Ziel des Insolvenzrechts ist es, einen interessengerechten Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern zu finden.

“Zum Recht gehört auch das Ziel des Rechts, nämlich Gerechtigkeit und Frieden.”

Richard von Weizsäcker